Fortbildungsreihe der Essener Naturschutzverbände
„Stellung nehmen"
Erstellung von Stellungnahmen im Namen der Naturschutzverbände im Ruhrgebiet
Bebauungspläne, Naturschutz, Wasser, Landwirtschaft, Klimawandel, Flüsse & Gewässer, Flächenschutz
Samstag, 11.5.2019, 10 - ca.16 Uhr
Stellung nehmen - Modul 1 „Bebauungsplan und Flächennutzungsplan"
Einführung in die Bauleitplanung
Auf Initiative des BUND-Kreisgruppe Essen haben sich die Essener Ortsgruppen der drei Verbände (BUND, NABU und LNU) verständigt, gemeinsam eine Fortbildungsreihe „Stellung nehmen“ durchzuführen. Bearbeitet wird die Vielfalt der Themen in (zunächst) vier Samstags-Veranstaltungen – immer mit dem Ziel einer praxisnahen Arbeit an konkreten Vorhaben und kompetenten Referenten. Tagesablauf wir noch bekannt gegeben.
Treff: Historischen Kupferhammer, Nierenhofer Straße 8 in Essen-Kupferdreh
Tel. 0201 - 31 90 85 18 oder per eMail info(at)forstverwalter.de
NABU gegen Bebauung der ehemaligen Tennisanlage Icktener Str.
Bezug: Presseberichte über eine beabsichtigte Bebauung am 21.2. und 2.3.2017
Der Naturschutzbund Ruhr wendet sich nachdrücklich gegen eine Entwertung und Funktionsgefährdung des geschützten Landschaftsbestandteiles Icktener Bachtal mit seinen schützenswerten Biotopen durch die Bebauung der ehemaligen Tennisanlage Icktener Str. in Kettwig.
Die ehemalige Sportanlage liegt im Grünzug, d.h. eine Bebauung ist ohne Änderung des Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) gar nicht möglich.
Das Gebiet besitzt durch seine Lage im Biotopverbund des unteren Ruhrtals eine besondere Bedeutung für die Natur, ist wichtiges Trittsteinbiotop für Tier- und Pflanzenarten der angrenzenden Buchenwälder mit seinen geschützten Fließwasser- und Quellbereichen, Rückzugs- und Wiederansiedlungsbereich für Waldkauz, Nachtigall, Wasseramsel und Ringelnatter im Ballungsraum.
Die im Landschaftsschutzgebiet gelegene Fläche ist wertvolles Potenzial, um Eingriffe in Natur und Landschaft durch Entsiegelung und Renaturierung auszugleichen. Für die Stadt Essen, Grüne Hauptstadt Europas 2017, böte sich hier die Chance, die Sünden der Vergangenheit konkret anzugehen, die Aufschüttung abzutragen, die Verrohrung des Icktener Baches im Rahmen der Umsetzung der EU Wasserrahmen- richtlinie zu beseitigen und für Erholungssuchende den Eingang zum Icktener Bachtal wieder zu öffnen.
Essen, 3.3.2017
„Wir fordern hiermit, dass bevor Landschaftsschutzgebiete, Äcker und Wälder und damit Brut- und Niststätten einheimischer, seltener und schützenswerter Vögel, zerstört werden, die vorhandenen ausgewiesenen Bau- und Gewerbegebiete genutzt werden!"
Onlinepetition Landschaftsschutz
Grünzüge im Ruhrgebiet erhalten
Eine vernünftige Unterbringung der vielen Flüchtlinge in Essen ist unsere vordringliche Pflicht. Diese Aufgabe wird von der Stadt Essen jedoch ohne Not mit der Ausweisung neuer Wohngebiete im Freiraum verknüpft. Die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften wird mit der dauerhaften Inanspruchnahme, Erschließung und Bebauung von 116 ha Fläche gekoppelt: 13 der 15 vorgeschlagenen Großsiedlungen liegen im Landschaftsschutzgebiet!
Vergeblich sucht man bei den neuen Vorschlägen nach den erst kürzlich – in der Sitzung am 19.11.2015 - vom Planungsausschuss genehmigten Bauflächen im Umfang von 70 ha!
Damit droht die Grüne Hauptstadt zur Mogelpackung zu werden!
Der NABU Ruhr schließt sich hiermit ausdrücklich der Stellungnahme des RUTE zu der Verwaltungsvorlage zur Flüchtlingsunterbringung auf Essener Stadtgebiet an.
Essen, d. 14.12.2015
Presseberichte: NRZ v. 5.2.15 ; WAZ v. 8.2.15 ; WAZ v. 30.3.15
Stellungnahme NABU Ruhr 03.02.2015
Bezug: Vorlage des Geschäftsbereichs 6 B der Stadt Essen vom 5. Januar 2015 für den Ausschuss
für Stadtentwicklung und Stadtplanung ( ASP )
In den Jahren 2007/2008 wurde der Regionale Flächennutzungsplan ( RFNP ) für sechs Städte des Ruhrgebiets aufgestellt. Dieser regionale Ansatz wurde vom NABU Ruhr und vom Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde begrüßt.
Der damalige Entwurf des RFNP enthielt zahlreiche neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen, die auf Kosten des Freiraums geplant waren. Dagegen haben sich sowohl der NABU Ruhr als auch der Beirat mit eingehenden Begründungen ausgesprochen.
Am 6. Februar 2014 hat der ASP das „Konzeptdesign“ „Bedarfsgerechte Flächenentwicklungsplanung für Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, danach weiter zu verfahren. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit ihrer Vorlage vom 5. Januar 2015 nach.
Damit hat sich die Stadt offensichtlich von dem regionalen Ansatz des RFNP verabschiedet. Die 23 Flächenvorschläge für neue Wohnbauflächen haben eine Größe von 54,5 ha, von denen rund 43 ha im RFNP bisher als Freiraum dargestellt und in den meisten Fällen auch so genutzt werden.
Die sieben Flächen für Gewerbe/Industrie haben eine Größe von 81,8 ha. Sie sind im RFNP ausnahmslos als Freiraum dargestellt und werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Von diesen 30 Flächen sind 18 Flächen zusätzlich als „Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ und als Bestandteile der Regionalen Grünzüge B und C dargestellt.
Die Tatsache, dass diese Freiräume seit langer Zeit als Regionale Grünflächen, Landschaftsschutzgebiete und Bereiche zum Schutze der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sowie als Frischluftschneisen deklariert sind und auch durch den Gebietsentwicklungsplan geschützt sind, bedeutet, dass sie für bauliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen.
Dazu sagt der Gebietsentwicklungsplan unmissverständlich aus:
Außerdem besteht ein Widerspruch zu den Zielen der Stadt, formuliert in dem „Strategie- und Maßnahmenkonzept Stand Juni 2014 – Stadt begegnet Klimawandel“
„Zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels
sollen weiterhin dauerhaft mehr als 50% der Stadtfläche für Grün-, Frei- und Wasserflächen zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird als integraler Bestandteil von
Programmen, Plänen und Maßnahmen im Rahmen der klima|werk|stadt|essen fortgesetzt."
Hier ist unter 6.2 „Räumliche Planung, Architektur und Bauwesen" zu lesen:
vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Jeden Tag werden in NRW ca. 10 Hektar Boden (das sind 100.000 qm) in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das sind ungefähr 14 Fußballfelder pro Tag - ein fortschreitender Verlust von Biodiversität - von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen - und damit auch Räumen zur Naherholung und Freizeitgestaltung.
Hier geht's zum Bodenverbrauchszähler LANUV
16.03.2013
Position des NABU Nordrhein-Westfalen zum Ausbau der Energiegewinnung aus Windkraft mehr lesen
8.02.2008
Stellungnahme des NABU Ruhr zur Jagdzeitenverlängerung für Gänse
Vorbemerkung
Die Verlängerung der Jagdzeit hat zum Ziel, die neozoische Art Kanadagans in ihrem Bestand in Essen und anderen Ruhrgroßstädten zu dezimieren, da es in der jüngeren Vergangenheit zu gehäuften
Konflikten zwischen Erholungsuchenden und dieser Art gekommen ist. Hauptaspekt hierbei ist, dass Liegewiesen, z.B. von Freibädern, im Sommerhalbjahr von der Kanadagans aufgesucht und mit Kot
verschmutzt werden. Diese Problematik tritt insbesondere deshalb seit 2-3 Jahren verstärkt auf, da die Kanadagans entlang der Ruhr und des Rheins sowie an größeren Gewässern und in Parkanlagen eine
recht kopfstarke Population aufgebaut hat. Die Kanadagans hat in Mitteleuropa keine natürlichen Zugwege und ist daher hier Standvogel bzw. Kurzstreckenzieher. Trotzdem die Art im Gebiet verbleibt,
tritt der o.g. Konflikt mit dem Menschen lediglich im Sommerhalbjahr auf, wenn bei schönem Wetter erholungsuchende Menschen mit verkoteten Liegewiesen konfrontiert werden. Von Landwirten angeführte
Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen, die durch Kanadagänse verursacht worden sein sollen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand über die Nahrungspräferenzen der Art als vernachlässigbar
einzuschätzen. Entsprechende Untersuchungen dazu zeigen, dass durch die Kanadagans keine nennenswerte Schäden nachweisbar sind und sich der Konflikt, der zur Verlängerung der Jagdzeit Anstoß gibt,
sich auf den Sachverhalt "Erholungsuchende vs. verkotete Liegeflächen" beschränkt.
Der Naturschutzbund Ruhr e.V. lehnt eine Ausdehnung der Jagdzeit für Gänse (Graugans, Kanadagans) grundsätzlich ab.
Diese Haltung lässt wie folgt begründen:
Zur Regulierung einer Population hat Jagd - dies belegen eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, u.a. auch an Kanadagänsen (s. z.B. Homma und Geiter 2004) - in der Regel keinen erwünschten Erfolg.
Im Gegenteil: Da sich bei den Kanadagänsen die Population in Brüter und Nichtbrüter aufteilt, bei denen die Mengenverhältnisse deutlich zugunsten der Nichtbrüter bestehen, führt eine Bejagung nach
üblicher Praxis dazu, dass entweder brütende Tiere weggeschossen werden, die dann rasch von Nichtbrütern ersetzt werden, oder zum Verlust von Nichtbrütern. Im letzteren Fall hat dies keine Auswirkung
auf die Reproduktion der Population. Im ersten Fall wird es - je nach Jahreszeit - zu erhöhter Reproduktion kommen, da der Nichtbrüter bislang seinen Bruttrieb nicht ausleben konnte. Im aus
menschlicher Sicht ungünstigsten Fall führt dies zu einer kompletten Neubrut mit entsprechender Nachkommenzahl. Der Mensch als Prädator in Ersatz zu natürlichen "Räubern" kann eine Population durch
gängige Jagdpraxis nicht regulieren, weil auch die natürlichen Feinde dies nicht tun. Tierpopulationen werden nicht durch das aus der Schule bekannte "Räuber-Beute"-Gesetz reguliert, sondern durch
Faktoren, die sich innerhalb der Population abspielen. Dies sind die Verfügbarkeit von geeigneten Habitaten mit ausreichend Nahrung, Krankheiten, Stressbeziehungen innerhalb der Familien bzw. der
Mitglieder einer Population sowie Witterungseinflüsse. Diese Faktoren regulieren in hohem Maße auch die Kanadaganspopulation im Ruhrgebiet - weil der Mensch aber ausreichende Habitate in Form von
kurzrasigen Parkanlagen, Freibadflächen, Golfplätzen etc. anbietet, für genügend Futter durch Wasservögelfutterstellen sorgt und die Witterungsbedingungen bei uns nicht harsch genug sind,steigt die
Population an. Aber ein Maximum wird auch bei den Kanadagänsen erreicht werden - von ganz alleine, und ohne Zutun der Jagd!
Die gängige Jagdpraxis zeitigt wie dargelegt allenfalls den gegenteiligen Erfolg. Um die Population der Kanadagans im Ruhrgebiet effektiv zu dezimieren, müsste ein enorm hoher jagdlicher Druck
aufgebaut werden, dass dieses Regulativ sowohl Brüter als auch Nichtbrüter betrifft. Der Mensch hat mehrfach in der Geschichte Tierarten ausrotten können, viele davon durch Jagd, allerdings
hemmungslose Jagd. Wenn also in allen Ruhrgebietsstädten koordiniert ein hoher Jagddruck auf die Kanadaganspopulation ausgeübt werden würde, könnte in der Tat eine drastische Verringerung der
Kanadagans-Zahlen erreicht werden - mit dem Preis, dass auch andere, bedrohte bzw. geschützte Arten massiv beunruhigt und die Ökosysteme in hohem Maße durch Bleimunition belastet werden. Zudem
müssten Tiere an ihren Nistplätzen abgeschossen werden und auch Küken und Eier abgetötet werden. Das ist sicherlich nicht der Bevölkerung zu verkaufen - und kein Jäger wird dieses äußerst undankbare
Spiel mitmachen.
Anstelle der jagdlichen Regulierung - die wie erläutert - keine positiven Ergebnisse erbringen wird, schlägt der NABU Ruhr vor, das nun einmal existierende Konfliktfeld zwischen Kanadagänse und der
erholungsuchenden Bevölkerung in Freibädern etc. wie folgt zu entschärfen:
Gänse sind Gewohnheitstiere, und sie benötigen offene, gut überschaubare Habitate, um sich sicher zu fühlen. Störungen an ihren Ruhe-, Äsungs- und Brutplätzen führen dazu, dass sie bislang attraktive
Plätze verlassen. Ferner wirkt sich ein erhöhter Stress negativ auf die Fitness der Tiere aus. Insofern sind gezielte Beunruhigungen in Freibädern z.B. durch Personen (ggf. mit Hunden) sowie auch an
Brutplätzen durchaus geeignet, um die Tiere von angestammten Flächen zu vergrämen. Die Störungen müssen unregelmäßig und überraschend sein, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. An den Brutplätzen
muss zudem auf das Vorkommen anderer, gefährdeter oder geschützter Arten geachtet werden; in der Regel ist dies allerdings unproblematisch. Gleichzeitig können die Flächen unattraktiv werden, in dem
z.B. im Frühjahr, wenn die Liegeflächen noch nicht stark vom Menschen frequentiert werden, Bereiche nicht gemäht werden, und so den Gänsen der freie Überblick genommen wird. Gleichzeitig sollte an
anderer Stelle, z.B. in benachbartem Grünland, eine Attraktivierung erfolgen, um die Gänse von den Konfliktflächen in die unproblematischen Areale wegzulocken.
Wenn so eine künstliche Habitatverknappung erzielt würde, und das unselige Füttern von Wasservögeln (auch Kanadagänsen!) durch empfindliche Bußgelder eingeschränkt würde, so wirkt sich dies
verringernd auf die Kanadaganspopulation aus.
Fazit
Der NABU Ruhr e.V. spricht sich entschieden gegen eine Verlängerung der Jagdzeit für einheimische Gänse aus, da hierdurch keine Lösung bestehender Konfliktfelder zu erwarten ist. Es wird erwartet,
dass die dem Naturschutz verbundenen Jägerschaften ebenfalls eine ablehnende Haltung einnehmen, und sich nicht für die Sache weniger Lobbyisten einspannen lassen. Der NABU Ruhr e.V. empfiehlt, die
ökologischen Grundsätze der Populationsdynamik zu beachten, und durch eine Verknappung geeigneter Habitate sowie ein verstärktes "Stressen" der Tiere für eine natürliche Regulation der Bestände zu
sorgen.
Dr. Randolph Kricke
Literaturverweis
Homma, S. und Geiter, O. (2004): Studie über frei lebende Gänse an der Würm in Planegg und im Stadtgebiet München (Bestand, Wanderungen, Auswirkungen, Managementvorschläge). Gutachten im Auftrag der
Gemeinde Planegg und Landeshauptstadt München.
17.01.2008
NABU Ruhr gegen Ausbau der Langenberger Str. in Überruhr
Der neue Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) sieht den Ausbau der Langenberger Straße vor. Die Verbindungsstrecke zwischen Überruhr und Steele führt in der Nähe der Wassergewinnungsanlage durch die
Ruhraue. Etwa zweimal im Jahr wird die Straße bei Hochwasser überflutet und für den Verkehr gesperrt. Der RFNP-Entwurf sieht deshalb vor, die Straße auszubauen. Die Trasse verliefe entlang der
S-Bahnlinie mitten über die Trinkwassergewinnungsanlage.
Dieser Planungsentwurf ist unter Umweltgesichtspunkten bedenklich! Und: Es gibt bereits umweltschonende, bewährte Alternativen! So hat sich im Falle einer Hochwassersperrung für die Überruhrer Bürger
die Maria-Juchacz-Strasse bewährt.
Die Nutzung der modernisierten S-Bahnlinie (S 9) ist ebenfalls eine Alternative, die ausreichend schnelle Mobilität bei Hochwasser garantiert.
Der NABU Ruhr erhebt deshalb Einspruch gegen die Ausweisung der Fläche in Essen-Überruhr "Ausbau Langenberger Str." im Rahmen des RFNP. Das Straßenbauvorhaben führt zum Verlust geschützter Flächen
des Landschaftsplans und Flächen des Biotopverbundes, d. h. vertraglich geregelter Ökokontofläche und planfestgestellten Ausgleichsflächen, die in den 90er Jahren vom damaligen KVR mit
Millionenaufwand renaturiert wurden.
Der Straßenausbau führt zum Verlust des ökologischen Potentials (Artenschwund). Betroffen sind nicht nur Tiere und Pflanzen - Lärm und Emissionen bedeuten auch eine erhebliche Beeinträchtigung für
Anwohner und Erholungssuchende im Ruhrtal.
Innerhalb der Wasserschutzzone II des Trinkwassergewinnungsgelände (WGE) ist 'Straßenbau' wegen des erhöhten Gefährdungspotenzials unzulässig. Beim Unfall eines Tanklasters wäre das Trinkwasser der
Essener Bürger gefährdet.
Die betroffene Fläche im Landschaftsschutzgebiet gehört zum regionalen Grünzug (Frischluftschneise) - eine Bebauung behindert den Luftaustausch und widerspricht den Zielen des Klimaschutzes der Stadt
Essen.
Das zusätzliche Brückenbauwerk beeinträchtigt die Ruhr (Barrierewirkung bei Hochwasser!) und verstößt damit gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie der
EU.
Der NABU Ruhr fordert deshalb eine Streichung der Planung aus dem Entwurf des RFNP.
01.01.2008
Der Kormoran
Sündenbock für Fischer und Angler
Seit einigen Jahren können wir wieder einen eleganten Vogel an unseren Gewässern beobachten. Den Kormoran. Am Baldeneysee gibt es eine Graureiherkolonie, in der sie sich mittlerweile sehr wohlfühlen
und mit einigen wenigen Paaren brüten. Ist das nicht herrlich? Inmitten unserer manchmal doch so lebensfeindlichen Großstadt.
Doch der Schein trügt. Durch eine geänderte Jagdzeitenverordnung darf der Kormoran mittlerweile wieder außerhalb von Schutzgebieten bejagt werden.
Bereits mehrere Dutzend Tiere sind im vergangenen Jahr abgeschossen worden. Zuletzt in Mülheim an der Dohne. Nun soll es dem Kormoran auch im "NSG Heisinger Aue" an den Kragen gehen. Durch
Vergrämung, d.h. Beschuss mit Lasergewehren, sollen die Bruten unterbunden werden. Warum diese Hatz auf Vögel, die niemanden wirklich schaden? Was ist mit der viel zitierten Artenvielfalt? Hört sie
beim Kormoran auf? Wer ist der Nächste auf der Abschussliste?
In der Welt, in der wir leben, sollten wir beide Platz haben. Der Kormoran und wir. Es geht um die Vergrämung einer Vogelart aus einem Naturschutzgebiet, im engeren Sinne sogar aus einem
Vogelschutzgebiet. Aus einer "urwüchsigen Auwald - Bruchlandschaft".
Welche Vogelarten gehören da hinein? Es sind auch der Kormoran und der Graureiher.
Beide sich typische Bewohner einer intakten Fluß- und Seenlandschaft. Warum ist der Kormoran in den letzten Jahrzehnten bei uns als Brutvogel nicht aufgetreten? Weil er stark bejagt wurde, fast
ausgerottet wurde und unter Schutz gestellt werden musste, damit er nicht für immer verschwindet.
Sprechen wir von schädigenden Auswirkungen auf die heimische Tierwelt sind da andere Faktoren, die angesprochen werden müssen. Da sind zum Einen der einsetzende Klimawandel, die Verschmutzung der
Gewässer durch Industrie und Bevölkerung, der zunehmende Druck der Freizeitindustrie und der ungebremste Bauboom auf noch freie Flächen. Nicht zu vergessen die einschleppten Neubürger, die die
einheimische Artenvielfalt beeinträchtigen.
Ein Letztes noch zur Schädigung der Fischereiwirtschaft.
In Essen und Mülheim an der Ruhr gibt es nur Hobbyangler, die Fische in öffentliche Gewässer aussetzen, um ihrem Hobby nachzugehen.
In wissenschaftlichen Untersuchungen, namentlich in Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und in der Schweiz wurde nachgewiesen, dass in natürlichen Gewässern (große Binnenseen, Flüsse,
Küstengewässer), wo sich die weitaus meisten Kormorane aufhalten und Nahrung suchen, keine nennenswerten, geschweige denn erhebliche Schäden am Fischbestand auftreten. Abgesehen von punktuellen
Ausnahmesituationen an kleinen Fließgewässern gibt es auch keine wissenschaftlich belegten Nachweise darüber, wie und in welchem Umfang Kormorane das Vorkommen von Fischarten oder gar seltenen
Fischarten beeinflussen. Im Gegensatz dazu wurde bei vielen der zitierten Untersuchungen ein paralleles Anwachsen von Kormoran- und Weißfischbeständen festgestellt. Rückgänge von Fischbeständen und
Gefährdung einzelner Fischarten waren und sind dagegen primär auf Gewässerverschmutzung und -verbauung zurückzuführen. Diese Gefährdungsursachen gilt es zu beseitigen.
Der NABU Ruhr
fordert
Link zur NABU Grundsatzposition Kormoran
11.07.2007
Keine Ausflugsschiffe im FFH-Gebiet Heisinger Aue
Stellungnahme zur geplanten Erweiterung der Fahrgastschifffahrt auf der
Ruhr
NABU Ruhr fordert Änderung der Ruhrschifffahrtsverordnung im FFH-Gebiet Heisinger Aue
Im Bereich des FFH-Gebiets Heisinger Aue in Essen ist die Ruhr trotz Unterschutzstellung des wertvollen Natura-2000-Gebiets immer noch als Landeswasserstraße ausgewiesen. Die Motorschifffahrt
gefährdet das empfindliche Flussökosystem der Ruhr, zerstört Ufer- und Auenstrukturen und entwertet das FFH-Gebiet, wodurch der Schutzzweck zunichte gemacht wird. Der Naturschutzbund Ruhr e. V.
fordert die Bezirksregierung deshalb auf, das Befahren der Ruhr mit Motorbooten im Bereich des FFH-Gebiets Heisinger Aue zu untersagen und die Ruhrschifffahrtsverordnung in diesem Abschnitt
entsprechend abzuändern bzw. zu ergänzen.
Durch den Wellenschlag der Motorschiffe werden die Nester uferbrütender Vögel beschädigt, insbes. die Schwimmnester des Haubentauchers;
Scheuchwirkung des Motorbootsbetriebs auf
Wasservögel
Die Vögel als Teil des Lebensraumtyps FFH werden durch den Motorbootsverkehr in besonderer Weise gestört. Durch die Motorschifffahrt auf dem schmalen Flussabschnitt wird die Bewegungsfreiheit der
Wasservögel stark eingeschränkt, weil es keinen Ausweichraum wie auf dem Baldeneysee gibt. Die Motorboote besitzen eine erhebliche Scheuchwirkung auf Brutvögel, sowie Zug- und Rastvögel im FFH-Gebiet
(Motorengeräusch, Musik, Lärm). Schon vorbeifahrende Kanus vertreiben brütende Vögel von ihren Nestern und verscheuchen Nahrung suchende Ufervögel wie Reiher und Watvögel. Die Störung trifft hier
einen eng vernetzten Lebensraum: Die Nahrungsgründe der brütenden Vögel des FFH-Gebiets liegen im Bereich des Einlaufs der Großkläranlage in der Heisinger Aue und der Kupferdreher Kläranlage.
Fluchtdistanzen werden nicht eingehalten, so dass die Vögel gezwungen sind aufzufliegen und mehr Energie bei der Nahrungsbeschaffung für ihre Jungen benötigen.
So steht zu befürchten, dass sich an Brutvögeln langfristig nur häufigere Arten, wie Stockente und Blässhuhn, halten. Auch Zug- und Rastvögel, denen die Wasserfläche der Ruhr im FFH-Gebiet als
Ruhezone dient, werden durch den Motorbootsverkehr gestört und zum Auffliegen gezwungen. Seit Jahren werden im FFH-Gebiet Geschwindigkeitsüberschreitungen durch private Motorboote und das Eindringen
von Booten ins Schutzgebiet, Lagern am Ufer und auf den Inseln beklagt, insbes. an den Wochenenden.
Eine Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei (WSP) ist nicht mehr möglich, seit das Boot der WSP im Essener Hafen liegt und mehr als 8 Std. benötigen würde, bis es vor Ort wäre. Das Boot des
Staatlichen Umweltamtes Duisburg, die "Bussard", ist nur wochentags bis 16 Uhr zwischen Mülheim und Essen im Einsatz.
Die Fortsetzung der weitgehend unkontrollierten Motorschifffahrt in diesem Bereich ist unvereinbar mit dem Verschlechterungsverbot gem. Art. 6 (2) der FFH-Richtlinie. Aus der amtlichen Karte und der
Gebietsbeschreibung geht klar hervor, dass die Wasserfläche der Ruhr Bestandteil des Natura-2000-Gebiets ist. Eine Nachbesserung erscheint daher dringend erforderlich.
Die Ausweisung der Ruhr als Landeswasserstraße bis Essen - Rellinghausen (km 41,6) ist ein Relikt aus der Zeit der Steinkohlen-Förderung. Zeche Heinrich in Essen-Überruhr wurde in den 60er Jahren
stillgelegt. Die Ruhr ist heute für den Güterverkehr bedeutungslos geworden. Aufgrund der Sicherungspflicht für den Schiffsverkehr sind jedoch laufend Uferbefestigungen und Unterhaltsbaggerungen
notwendig, die dem Entwicklungsziel einer ökologischen Gewässerunterhaltung gem. Art. 4 (1) der Wasserrahmenrichtlinie entgegenstehen. Nicht zuletzt könnten durch die Einstellung des
Motorbootverkehrs im FFH-Gebiet die nicht unerheblichen Kosten für die Unterhaltung der Ruhr als Landeswasserstraße auf den letzten vier Flusskilometern zwischen Kampmannbrücke und Rellinghausen
eingespart werden.
Gemeinsame Position NABU Ruhr und EAU (Essener Aktion gegen Umweltzerstörung)