Stromtrassen, Foto g NABU, Helge May
Stromtrassen, Foto g NABU, Helge May

Stellungnahmen

Fortbildungsreihe der Essener Naturschutzverbände

„Stellung nehmen"

Erstellung von Stellungnahmen im Namen der Naturschutzverbände im Ruhrgebiet

Bebauungspläne, Naturschutz, Wasser, Landwirtschaft, Klimawandel, Flüsse & Gewässer, Flächenschutz

Flyer, BUND-KG Essen Flyer, BUND-KG Essen

Samstag, 11.5.2019, 10 - ca.16 Uhr

Stellung nehmen - Modul 1  „Bebauungsplan und Flächennutzungsplan"

Einführung in die Bauleitplanung

Auf Initiative des BUND-Kreisgruppe Essen haben sich die Essener Ortsgruppen der drei Verbände (BUND, NABU und LNU) verständigt, gemeinsam eine Fortbildungsreihe „Stellung nehmen“ durchzuführen. Bearbeitet wird die Vielfalt der Themen in (zunächst) vier Samstags-Veranstaltungen – immer mit dem Ziel einer praxisnahen Arbeit an konkreten Vorhaben und kompetenten Referenten. Tagesablauf wir noch bekannt gegeben.

Treff: Historischen Kupferhammer, Nierenhofer Straße 8 in Essen-Kupferdreh

Anmeldung erforderlich! Anmeldungsmöglichkeiten beim BUND-Kreisgruppe Essen

Tel. 0201 - 31 90 85 18 oder per eMail info(at)forstverwalter.de 

NABU gegen Bebauung der ehemaligen Tennisanlage Icktener Str.

                                                                                                

Bezug: Presseberichte über eine beabsichtigte Bebauung am 21.2. und 2.3.2017

 

Der Naturschutzbund Ruhr wendet sich nachdrücklich gegen eine Entwertung und Funktionsgefährdung des geschützten Landschaftsbestandteiles Icktener Bachtal mit seinen schützenswerten Biotopen durch die Bebauung der ehemaligen Tennisanlage Icktener Str. in Kettwig.

Die ehemalige Sportanlage liegt im Grünzug, d.h. eine Bebauung ist ohne Änderung des Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) gar nicht möglich.

Das Gebiet besitzt durch seine Lage im Biotopverbund des unteren Ruhrtals eine besondere Bedeutung für die Natur, ist wichtiges Trittsteinbiotop für Tier- und Pflanzenarten der angrenzenden Buchenwälder mit seinen geschützten Fließwasser- und Quellbereichen, Rückzugs- und Wiederansiedlungsbereich für Waldkauz, Nachtigall, Wasseramsel und Ringelnatter im Ballungsraum.

Die im Landschaftsschutzgebiet gelegene Fläche ist wertvolles Potenzial, um Eingriffe in Natur und Landschaft durch Entsiegelung und Renaturierung auszugleichen. Für die Stadt Essen, Grüne Hauptstadt Europas 2017, böte sich hier die Chance, die Sünden der Vergangenheit konkret anzugehen, die Aufschüttung abzutragen, die Verrohrung des Icktener Baches im Rahmen der Umsetzung der EU Wasserrahmen- richtlinie zu beseitigen und für Erholungssuchende den Eingang zum Icktener Bachtal wieder zu öffnen. 

                                                                                                            Essen, 3.3.2017

Freiflächen erhalten

Stadt Essen "European Green Capital 2017" wandelt Landschaftsschutzgebiet in Bauland um!

„Wir fordern hiermit, dass bevor Landschaftsschutzgebiete, Äcker und Wälder und damit Brut- und Niststätten einheimischer, seltener und schützenswerter Vögel, zerstört werden, die vorhandenen ausgewiesenen Bau- und Gewerbegebiete genutzt werden!"

Onlinepetition Landschaftsschutz

Grünzüge im Ruhrgebiet erhalten

Pressemitteilung

Grüne Hauptstadt droht zur Mogelpackung zu werden

 

Eine vernünftige Unterbringung der vielen Flüchtlinge in Essen ist unsere vordringliche Pflicht. Diese Aufgabe wird von der Stadt Essen jedoch ohne Not mit der Ausweisung neuer Wohngebiete im Freiraum verknüpft. Die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften wird mit der dauerhaften Inanspruchnahme, Erschließung und Bebauung von 116 ha Fläche gekoppelt: 13 der 15 vorgeschlagenen Großsiedlungen liegen im Landschaftsschutzgebiet!

Vergeblich sucht man bei den neuen Vorschlägen nach den erst kürzlich – in der Sitzung am 19.11.2015 - vom Planungsausschuss genehmigten Bauflächen im Umfang von 70 ha!

Damit droht die Grüne Hauptstadt zur Mogelpackung zu werden!

Der NABU Ruhr schließt sich hiermit ausdrücklich der Stellungnahme des RUTE zu der Verwaltungsvorlage zur Flüchtlingsunterbringung auf Essener Stadtgebiet an.

 

Essen, d. 14.12.2015

Stellungnahme zur geplanten Ausweisung neuer Flächen für Wohnen und Gewerbe in Essen

                        Presseberichte:       NRZ v. 5.2.15 ; WAZ v. 8.2.15 ; WAZ v. 30.3.15

 

Stellungnahme NABU Ruhr                                                                                                                     03.02.2015                                                                                                                                    

 

Betreff:  Flächenvorschläge für das Konzept “Bedarfsgerechte Flächenentwicklung“

Bezug:    Vorlage des Geschäftsbereichs 6 B der Stadt Essen vom 5. Januar 2015 für den Ausschuss

                für Stadtentwicklung und Stadtplanung ( ASP )

 

  1. Ausgangslage

In den Jahren 2007/2008 wurde der Regionale Flächennutzungsplan ( RFNP ) für sechs Städte des Ruhrgebiets aufgestellt. Dieser regionale Ansatz wurde vom NABU Ruhr und vom Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde begrüßt.

Der damalige Entwurf des RFNP enthielt zahlreiche neue Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen, die auf Kosten des Freiraums geplant waren. Dagegen haben sich sowohl der NABU Ruhr als auch der Beirat mit eingehenden Begründungen ausgesprochen.

Am 6. Februar 2014 hat der ASP das „Konzeptdesign“ „Bedarfsgerechte Flächenentwicklungsplanung für Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, danach weiter zu verfahren. Diesem Auftrag kommt die  Verwaltung mit ihrer Vorlage vom 5. Januar 2015 nach.

Damit hat sich die Stadt offensichtlich von dem regionalen Ansatz des RFNP verabschiedet. Die 23 Flächenvorschläge für neue Wohnbauflächen haben eine Größe von 54,5 ha, von denen rund 43 ha im RFNP bisher als Freiraum dargestellt und in den meisten Fällen auch so genutzt werden.

Die sieben Flächen für Gewerbe/Industrie haben eine Größe von 81,8 ha. Sie sind im RFNP ausnahmslos als Freiraum dargestellt und werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Von diesen 30 Flächen sind 18 Flächen zusätzlich als „Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ und als Bestandteile der Regionalen Grünzüge B und C dargestellt.

 

  1. Grundsätzliche Kritik

 

Die Tatsache, dass diese Freiräume seit langer Zeit als Regionale Grünflächen, Landschaftsschutzgebiete und Bereiche zum Schutze der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sowie als Frischluftschneisen deklariert sind und auch durch den Gebietsentwicklungsplan geschützt sind, bedeutet, dass sie für bauliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen.

Dazu sagt der Gebietsentwicklungsplan unmissverständlich aus:

 

  • „Um in den Verdichtungsgebieten die Siedlungsbereiche auf Dauer zu gliedern, sind die Regionalen Grünzüge von Siedlungstätigkeiten freizuhalten“
  • „In den Verdichtungsgebieten ( Ballungskerne und -randzonen) ist der Freiraum sehr knapp. Deshalb können nur die Regionalen Grünzüge die siedlungs- und freiraumbezogenen Funktionen siedlungsnah und nachhaltig wahren. Sie sind keine Flächenreserven für eine zukünftige Siedlungsentwicklung.“

 

Außerdem besteht ein Widerspruch zu den Zielen der Stadt, formuliert in dem „Strategie- und Maßnahmenkonzept Stand Juni 2014 – Stadt begegnet Klimawandel“

„Zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels sollen weiterhin dauerhaft mehr als 50% der Stadtfläche für Grün-, Frei- und Wasserflächen zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird als integraler Bestandteil von Programmen, Plänen und Maßnahmen im Rahmen der klima|werk|stadt|essen fortgesetzt."
Hier ist unter 6.2 „Räumliche Planung, Architektur und Bauwesen" zu lesen:

 

  • „Die Notwendigkeit einer an den Klimawandel angepassten Raum- und Siedlungsentwicklung wurde von den Beteiligten hervorgehoben. Risiken wurden in der Überplanung von Flächen mit positivem Klimapotenzial und Ausgleichsfunktionen gesehen.
  • Das Leitbild einer nachhaltigen, freiraumschonenden und umweltverträglichen Siedlungsentwicklung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) sollte weiterhin die wesentliche Zielausrichtung sein und weiterentwickelt werden. In den Fokus gerückt wurde das Prinzip der „doppelten Innenentwicklung“ mit einer verträglichen Dichte und Schaffung erreichbarer Grün- und Freiflächen, die wesentlich zur Lagequalität und Bewohnbarkeit der Städte beitragen."
     
  1. Einzelkritik und Anregungen

 

  • Die Stadt soll sich verstärkt und ausschließlich um die Nutzbarmachung der noch vorhandenen Baulandpotenziale auf der Grundlage des Gebietsentwicklungsplans und der bereits planungsrechtlich gesicherten Flächen bemühen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es für die Brachflächenreaktivierung Fördermittel des Landes NRW gibt, wenn Essen sich dem Flächenpool NRW anschließt. Der Flächenpool NRW ist das zentrale Förderinstrument des Landes, um brachliegende Flächen wieder zu attraktiven Standorten zu machen.
  • Eine Innenentwicklung durch Verdichtung im Bestand wird ausdrücklich befürwortet, auch wenn dadurch die Versiegelung von Baugrundstücken zunimmt. Erhebliches Potenzial ließe sich durch konsequenten Stadtumbau gewinnen, den Abriss von nicht mehr nachfragegerechten Wohnungsbeständen (Abbau des Leerstands von gegenwärtig ca. 10.000 Wohnungen!) und den Neubau moderner, energieeffizienter Häuser. 
  • Falls Sportanlagen entbehrlich sind, sollen sie grundsätzlich als planungsrechtliche Grünflächen erhalten bleiben. Wenn sie in verdichteten Wohngebieten liegen, sollen sie als wohnungsnahe öffentliche Grünflächen (Grünanlage/Spielplatz) genutzt werden (Beispiel: Veronikastraße). Sportanlagen im räumlichen Zusammenhang mit weiteren Freiflächen sollen in diese einbezogen werden (Beispiel: Icktener Straße am Eingang ins Icktener Bachtal). Generell bieten entbehrliche Sportanlagen ein wertvolles Potenzial für sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft durch Entsiegelung und Renaturierung (Beispiel: Am Volkswald)
  • Kleingärten müssen erhalten bleiben, da die Zahl der Geschosswohnungen nicht ab- sondern zunimmt.
  • Wald muss wegen seines besonders hohen ökologischen Wertes und seiner entsprechend wichtigen Ausgleichsfunktionen im Ballungsraum erhalten bleiben.                                                     Das 1,6 ha große Grundstück des NABU Ruhr im Bereich Alte Hatzperstraße ist seit 1998 mit Förderung durch öffentliche Mittel und mit viel ehrenamtlicher Arbeit zu einem wertvollen Trittstein-Biotop entwickelt worden und weist zahlreiche geschützte Landschaftsbestandteile und einige Rote-Liste-Arten auf. Selbstverständlich steht es nicht für eine andere Nutzung zur Verfügung.

 

Flächenvorschläge Gewerbe / Industrie / Wohnen
Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Essen
ASP-Sitzung 15.1.15, TOP 6
Liste_Flächenvorschläge.pdf
PDF-Dokument [17.4 KB]

Bodenverbrauchszähler

vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

 

Jeden Tag werden in NRW ca. 10 Hektar Boden (das sind 100.000 qm) in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das sind ungefähr 14 Fußballfelder pro Tag - ein fortschreitender Verlust von Biodiversität - von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen - und damit auch Räumen zur Naherholung und Freizeitgestaltung.

Hier geht's zum Bodenverbrauchszähler LANUV

16.03.2013

 

Position des NABU Nordrhein-Westfalen zum Ausbau der Energiegewinnung aus Windkraft mehr lesen

8.02.2008

Stellungnahme des NABU Ruhr zur Jagdzeitenverlängerung für Gänse


Vorbemerkung
Die Verlängerung der Jagdzeit hat zum Ziel, die neozoische Art Kanadagans in ihrem Bestand in Essen und anderen Ruhrgroßstädten zu dezimieren, da es in der jüngeren Vergangenheit zu gehäuften Konflikten zwischen Erholungsuchenden und dieser Art gekommen ist. Hauptaspekt hierbei ist, dass Liegewiesen, z.B. von Freibädern, im Sommerhalbjahr von der Kanadagans aufgesucht und mit Kot verschmutzt werden. Diese Problematik tritt insbesondere deshalb seit 2-3 Jahren verstärkt auf, da die Kanadagans entlang der Ruhr und des Rheins sowie an größeren Gewässern und in Parkanlagen eine recht kopfstarke Population aufgebaut hat. Die Kanadagans hat in Mitteleuropa keine natürlichen Zugwege und ist daher hier Standvogel bzw. Kurzstreckenzieher. Trotzdem die Art im Gebiet verbleibt, tritt der o.g. Konflikt mit dem Menschen lediglich im Sommerhalbjahr auf, wenn bei schönem Wetter erholungsuchende Menschen mit verkoteten Liegewiesen konfrontiert werden. Von Landwirten angeführte Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen, die durch Kanadagänse verursacht worden sein sollen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand über die Nahrungspräferenzen der Art als vernachlässigbar einzuschätzen. Entsprechende Untersuchungen dazu zeigen, dass durch die Kanadagans keine nennenswerte Schäden nachweisbar sind und sich der Konflikt, der zur Verlängerung der Jagdzeit Anstoß gibt, sich auf den Sachverhalt "Erholungsuchende vs. verkotete Liegeflächen" beschränkt.

Der Naturschutzbund Ruhr e.V. lehnt eine Ausdehnung der Jagdzeit für Gänse (Graugans, Kanadagans) grundsätzlich ab.

Diese Haltung lässt wie folgt begründen:

Zur Regulierung einer Population hat Jagd - dies belegen eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, u.a. auch an Kanadagänsen (s. z.B. Homma und Geiter 2004) - in der Regel keinen erwünschten Erfolg. Im Gegenteil: Da sich bei den Kanadagänsen die Population in Brüter und Nichtbrüter aufteilt, bei denen die Mengenverhältnisse deutlich zugunsten der Nichtbrüter bestehen, führt eine Bejagung nach üblicher Praxis dazu, dass entweder brütende Tiere weggeschossen werden, die dann rasch von Nichtbrütern ersetzt werden, oder zum Verlust von Nichtbrütern. Im letzteren Fall hat dies keine Auswirkung auf die Reproduktion der Population. Im ersten Fall wird es - je nach Jahreszeit - zu erhöhter Reproduktion kommen, da der Nichtbrüter bislang seinen Bruttrieb nicht ausleben konnte. Im aus menschlicher Sicht ungünstigsten Fall führt dies zu einer kompletten Neubrut mit entsprechender Nachkommenzahl. Der Mensch als Prädator in Ersatz zu natürlichen "Räubern" kann eine Population durch gängige Jagdpraxis nicht regulieren, weil auch die natürlichen Feinde dies nicht tun. Tierpopulationen werden nicht durch das aus der Schule bekannte "Räuber-Beute"-Gesetz reguliert, sondern durch Faktoren, die sich innerhalb der Population abspielen. Dies sind die Verfügbarkeit von geeigneten Habitaten mit ausreichend Nahrung, Krankheiten, Stressbeziehungen innerhalb der Familien bzw. der Mitglieder einer Population sowie Witterungseinflüsse. Diese Faktoren regulieren in hohem Maße auch die Kanadaganspopulation im Ruhrgebiet - weil der Mensch aber ausreichende Habitate in Form von kurzrasigen Parkanlagen, Freibadflächen, Golfplätzen etc. anbietet, für genügend Futter durch Wasservögelfutterstellen sorgt und die Witterungsbedingungen bei uns nicht harsch genug sind,steigt die Population an. Aber ein Maximum wird auch bei den Kanadagänsen erreicht werden - von ganz alleine, und ohne Zutun der Jagd!

Die gängige Jagdpraxis zeitigt wie dargelegt allenfalls den gegenteiligen Erfolg. Um die Population der Kanadagans im Ruhrgebiet effektiv zu dezimieren, müsste ein enorm hoher jagdlicher Druck aufgebaut werden, dass dieses Regulativ sowohl Brüter als auch Nichtbrüter betrifft. Der Mensch hat mehrfach in der Geschichte Tierarten ausrotten können, viele davon durch Jagd, allerdings hemmungslose Jagd. Wenn also in allen Ruhrgebietsstädten koordiniert ein hoher Jagddruck auf die Kanadaganspopulation ausgeübt werden würde, könnte in der Tat eine drastische Verringerung der Kanadagans-Zahlen erreicht werden - mit dem Preis, dass auch andere, bedrohte bzw. geschützte Arten massiv beunruhigt und die Ökosysteme in hohem Maße durch Bleimunition belastet werden. Zudem müssten Tiere an ihren Nistplätzen abgeschossen werden und auch Küken und Eier abgetötet werden. Das ist sicherlich nicht der Bevölkerung zu verkaufen - und kein Jäger wird dieses äußerst undankbare Spiel mitmachen.
Anstelle der jagdlichen Regulierung - die wie erläutert - keine positiven Ergebnisse erbringen wird, schlägt der NABU Ruhr vor, das nun einmal existierende Konfliktfeld zwischen Kanadagänse und der erholungsuchenden Bevölkerung in Freibädern etc. wie folgt zu entschärfen:

Gänse sind Gewohnheitstiere, und sie benötigen offene, gut überschaubare Habitate, um sich sicher zu fühlen. Störungen an ihren Ruhe-, Äsungs- und Brutplätzen führen dazu, dass sie bislang attraktive Plätze verlassen. Ferner wirkt sich ein erhöhter Stress negativ auf die Fitness der Tiere aus. Insofern sind gezielte Beunruhigungen in Freibädern z.B. durch Personen (ggf. mit Hunden) sowie auch an Brutplätzen durchaus geeignet, um die Tiere von angestammten Flächen zu vergrämen. Die Störungen müssen unregelmäßig und überraschend sein, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. An den Brutplätzen muss zudem auf das Vorkommen anderer, gefährdeter oder geschützter Arten geachtet werden; in der Regel ist dies allerdings unproblematisch. Gleichzeitig können die Flächen unattraktiv werden, in dem z.B. im Frühjahr, wenn die Liegeflächen noch nicht stark vom Menschen frequentiert werden, Bereiche nicht gemäht werden, und so den Gänsen der freie Überblick genommen wird. Gleichzeitig sollte an anderer Stelle, z.B. in benachbartem Grünland, eine Attraktivierung erfolgen, um die Gänse von den Konfliktflächen in die unproblematischen Areale wegzulocken.
Wenn so eine künstliche Habitatverknappung erzielt würde, und das unselige Füttern von Wasservögeln (auch Kanadagänsen!) durch empfindliche Bußgelder eingeschränkt würde, so wirkt sich dies verringernd auf die Kanadaganspopulation aus.

Fazit
Der NABU Ruhr e.V. spricht sich entschieden gegen eine Verlängerung der Jagdzeit für einheimische Gänse aus, da hierdurch keine Lösung bestehender Konfliktfelder zu erwarten ist. Es wird erwartet, dass die dem Naturschutz verbundenen Jägerschaften ebenfalls eine ablehnende Haltung einnehmen, und sich nicht für die Sache weniger Lobbyisten einspannen lassen. Der NABU Ruhr e.V. empfiehlt, die ökologischen Grundsätze der Populationsdynamik zu beachten, und durch eine Verknappung geeigneter Habitate sowie ein verstärktes "Stressen" der Tiere für eine natürliche Regulation der Bestände zu sorgen.

Dr. Randolph Kricke


Literaturverweis
Homma, S. und Geiter, O. (2004): Studie über frei lebende Gänse an der Würm in Planegg und im Stadtgebiet München (Bestand, Wanderungen, Auswirkungen, Managementvorschläge). Gutachten im Auftrag der Gemeinde Planegg und Landeshauptstadt München.

17.01.2008

NABU Ruhr gegen Ausbau der Langenberger Str. in Überruhr

Der neue Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) sieht den Ausbau der Langenberger Straße vor. Die Verbindungsstrecke zwischen Überruhr und Steele führt in der Nähe der Wassergewinnungsanlage durch die Ruhraue. Etwa zweimal im Jahr wird die Straße bei Hochwasser überflutet und für den Verkehr gesperrt. Der RFNP-Entwurf sieht deshalb vor, die Straße auszubauen. Die Trasse verliefe entlang der S-Bahnlinie mitten über die Trinkwassergewinnungsanlage.
Dieser Planungsentwurf ist unter Umweltgesichtspunkten bedenklich! Und: Es gibt bereits umweltschonende, bewährte Alternativen! So hat sich im Falle einer Hochwassersperrung für die Überruhrer Bürger die Maria-Juchacz-Strasse bewährt.
Die Nutzung der modernisierten S-Bahnlinie (S 9) ist ebenfalls eine Alternative, die ausreichend schnelle Mobilität bei Hochwasser garantiert.

Der NABU Ruhr erhebt deshalb Einspruch gegen die Ausweisung der Fläche in Essen-Überruhr "Ausbau Langenberger Str." im Rahmen des RFNP. Das Straßenbauvorhaben führt zum Verlust geschützter Flächen des Landschaftsplans und Flächen des Biotopverbundes, d. h. vertraglich geregelter Ökokontofläche und planfestgestellten Ausgleichsflächen, die in den 90er Jahren vom damaligen KVR mit Millionenaufwand renaturiert wurden.
Der Straßenausbau führt zum Verlust des ökologischen Potentials (Artenschwund). Betroffen sind nicht nur Tiere und Pflanzen - Lärm und Emissionen bedeuten auch eine erhebliche Beeinträchtigung für Anwohner und Erholungssuchende im Ruhrtal.
Innerhalb der Wasserschutzzone II des Trinkwassergewinnungsgelände (WGE) ist 'Straßenbau' wegen des erhöhten Gefährdungspotenzials unzulässig. Beim Unfall eines Tanklasters wäre das Trinkwasser der Essener Bürger gefährdet.
Die betroffene Fläche im Landschaftsschutzgebiet gehört zum regionalen Grünzug (Frischluftschneise) - eine Bebauung behindert den Luftaustausch und widerspricht den Zielen des Klimaschutzes der Stadt Essen.
Das zusätzliche Brückenbauwerk beeinträchtigt die Ruhr (Barrierewirkung bei Hochwasser!) und verstößt damit gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie der EU.

 

Der NABU Ruhr fordert deshalb eine Streichung der Planung aus dem Entwurf des RFNP.

01.01.2008

Der Kormoran
Sündenbock für Fischer und Angler


Seit einigen Jahren können wir wieder einen eleganten Vogel an unseren Gewässern beobachten. Den Kormoran. Am Baldeneysee gibt es eine Graureiherkolonie, in der sie sich mittlerweile sehr wohlfühlen und mit einigen wenigen Paaren brüten. Ist das nicht herrlich? Inmitten unserer manchmal doch so lebensfeindlichen Großstadt.

Doch der Schein trügt. Durch eine geänderte Jagdzeitenverordnung darf der Kormoran mittlerweile wieder außerhalb von Schutzgebieten bejagt werden.

Bereits mehrere Dutzend Tiere sind im vergangenen Jahr abgeschossen worden. Zuletzt in Mülheim an der Dohne. Nun soll es dem Kormoran auch im "NSG Heisinger Aue" an den Kragen gehen. Durch Vergrämung, d.h. Beschuss mit Lasergewehren, sollen die Bruten unterbunden werden. Warum diese Hatz auf Vögel, die niemanden wirklich schaden? Was ist mit der viel zitierten Artenvielfalt? Hört sie beim Kormoran auf? Wer ist der Nächste auf der Abschussliste?

In der Welt, in der wir leben, sollten wir beide Platz haben. Der Kormoran und wir. Es geht um die Vergrämung einer Vogelart aus einem Naturschutzgebiet, im engeren Sinne sogar aus einem Vogelschutzgebiet. Aus einer "urwüchsigen Auwald - Bruchlandschaft".

Welche Vogelarten gehören da hinein? Es sind auch der Kormoran und der Graureiher.

Beide sich typische Bewohner einer intakten Fluß- und Seenlandschaft. Warum ist der Kormoran in den letzten Jahrzehnten bei uns als Brutvogel nicht aufgetreten? Weil er stark bejagt wurde, fast ausgerottet wurde und unter Schutz gestellt werden musste, damit er nicht für immer verschwindet.

Sprechen wir von schädigenden Auswirkungen auf die heimische Tierwelt sind da andere Faktoren, die angesprochen werden müssen. Da sind zum Einen der einsetzende Klimawandel, die Verschmutzung der Gewässer durch Industrie und Bevölkerung, der zunehmende Druck der Freizeitindustrie und der ungebremste Bauboom auf noch freie Flächen. Nicht zu vergessen die einschleppten Neubürger, die die einheimische Artenvielfalt beeinträchtigen.

Ein Letztes noch zur Schädigung der Fischereiwirtschaft.

In Essen und Mülheim an der Ruhr gibt es nur Hobbyangler, die Fische in öffentliche Gewässer aussetzen, um ihrem Hobby nachzugehen.

In wissenschaftlichen Untersuchungen, namentlich in Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und in der Schweiz wurde nachgewiesen, dass in natürlichen Gewässern (große Binnenseen, Flüsse, Küstengewässer), wo sich die weitaus meisten Kormorane aufhalten und Nahrung suchen, keine nennenswerten, geschweige denn erhebliche Schäden am Fischbestand auftreten. Abgesehen von punktuellen Ausnahmesituationen an kleinen Fließgewässern gibt es auch keine wissenschaftlich belegten Nachweise darüber, wie und in welchem Umfang Kormorane das Vorkommen von Fischarten oder gar seltenen Fischarten beeinflussen. Im Gegensatz dazu wurde bei vielen der zitierten Untersuchungen ein paralleles Anwachsen von Kormoran- und Weißfischbeständen festgestellt. Rückgänge von Fischbeständen und Gefährdung einzelner Fischarten waren und sind dagegen primär auf Gewässerverschmutzung und -verbauung zurückzuführen. Diese Gefährdungsursachen gilt es zu beseitigen.

 

Kormorane, Foto © U. Wienands Kormorane, Foto © U. Wienands



Der NABU Ruhr fordert
 

  • die Sportangler auf, die weitverbreitete Praxis der massenhaften künstlichen Besatzmaßnahmen mit Fischen, die die Tier- und Pflanzenwelt der jeweiligen Ökosysteme nachhaltig verändern, einzustellen. Es ist paradox, einerseits durch Besatz ein künstliches Überangebot an Nahrung zu schaffen, andererseits den Abschuss von Vögeln oder deren Vergrämung zu fordern, die dadurch angezogen werden. Besatzmaßnahmen - ausschließlich mit einheimischen Arten - sind auf Ausnahmesituationen zu beschränken und wissenschaftlich zu begleiten;
  • die Bundesländer auf, ihre weitgehenden Verordnungen zum Abschuss von Kormoranen zurückzunehmen, zumal diese in eindeutigem Widerspruch zu europäischem und internationalem Naturschutzrecht stehen. Völlig inakzeptabel sind der Abschuss in Schutzgebieten während der Brutzeit, sowie Eingriffe in bestehende oder neue Brutansiedlungen (zum Beispiel Nationalparks, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie sowie Ramsar-Gebiete).
  • fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten gegen eine Reduktion des Kormoranbestandes auf nationalem, europäischem sowie internationalem Niveau auszusprechen und einem Managementplan nicht zuzustimmen, der entsprechende Forderungen enthält.
  • den Kormoran als Bestandteil unserer Gewässerökosysteme zu akzeptieren und Entschädigungsansprüche zurückzuweisen - außer bei gewerblicher Nutzung. Nur in kommerziellen Fischzuchtanlagen können Entschädigungsansprüche für nachgewiesene Schäden anerkannt werden und Ausgleichszahlungen erfolgen, sofern Abwehrmaßnahmen nicht greifen. Vorrangig sind staatliche Gelder aus den Haushalten der Landwirtschaftsminister jedoch zur Unterstützung der Extensivierung und ökologischen Bewirtschaftung von Fischzuchtanlagen bereitzustellen.

 

Link zur NABU Grundsatzposition Kormoran
 

11.07.2007

Keine Ausflugsschiffe im FFH-Gebiet Heisinger Aue

 

Stellungnahme zur geplanten Erweiterung der Fahrgastschifffahrt auf der Ruhr

NABU Ruhr fordert Änderung der Ruhrschifffahrtsverordnung im FFH-Gebiet Heisinger Aue

Im Bereich des FFH-Gebiets Heisinger Aue in Essen ist die Ruhr trotz Unterschutzstellung des wertvollen Natura-2000-Gebiets immer noch als Landeswasserstraße ausgewiesen. Die Motorschifffahrt gefährdet das empfindliche Flussökosystem der Ruhr, zerstört Ufer- und Auenstrukturen und entwertet das FFH-Gebiet, wodurch der Schutzzweck zunichte gemacht wird. Der Naturschutzbund Ruhr e. V. fordert die Bezirksregierung deshalb auf, das Befahren der Ruhr mit Motorbooten im Bereich des FFH-Gebiets Heisinger Aue zu untersagen und die Ruhrschifffahrtsverordnung in diesem Abschnitt entsprechend abzuändern bzw. zu ergänzen.

Durch den Wellenschlag der Motorschiffe werden die Nester uferbrütender Vögel beschädigt, insbes. die Schwimmnester des Haubentauchers;

  • verändert sich die Sedimentation im Flussbett. Die natürliche Flussdynamik, die in einigen Bereichen für Bodenabtrag sorgt und in anderen die Anlandung von Material und z. B. die Bildung von Kiesinseln bewirkt, wird gestört. Kiesinseln sind aber wichtig für durchziehende Watvögel und als Bruthabitat, z. B. für den Flussregenpfeifer;
  • werden Jungfische geschädigt und getötet. Die Sogwirkung hinter den Motorschiffen zieht die Jungfische aus den Stillwasserbereichen - sie geraten in die Strömung und werden abgetrieben;
  • wird die Wasser- und Ufervegetation (Auenwälder, Röhricht) geschädigt. Uferpflanzen, die lebensnotwendig für die Fortpflanzung zahlreicher Fisch- und Zoobenthosarten sind, werden im Wurzelbereich geschädigt. Das ständige Aufwirbeln von Schlamm am Gewässergrund durch die Schiffsschrauben bewirkt, dass sich das Kieslückensystem zusetzt und damit der Lebensraum für Muscheln, Schnecken, Krebse und Wasserkäfer vernichtet wird.

 

Scheuchwirkung des Motorbootsbetriebs auf Wasservögel

Die Vögel als Teil des Lebensraumtyps FFH werden durch den Motorbootsverkehr in besonderer Weise gestört. Durch die Motorschifffahrt auf dem schmalen Flussabschnitt wird die Bewegungsfreiheit der Wasservögel stark eingeschränkt, weil es keinen Ausweichraum wie auf dem Baldeneysee gibt. Die Motorboote besitzen eine erhebliche Scheuchwirkung auf Brutvögel, sowie Zug- und Rastvögel im FFH-Gebiet (Motorengeräusch, Musik, Lärm). Schon vorbeifahrende Kanus vertreiben brütende Vögel von ihren Nestern und verscheuchen Nahrung suchende Ufervögel wie Reiher und Watvögel. Die Störung trifft hier einen eng vernetzten Lebensraum: Die Nahrungsgründe der brütenden Vögel des FFH-Gebiets liegen im Bereich des Einlaufs der Großkläranlage in der Heisinger Aue und der Kupferdreher Kläranlage. Fluchtdistanzen werden nicht eingehalten, so dass die Vögel gezwungen sind aufzufliegen und mehr Energie bei der Nahrungsbeschaffung für ihre Jungen benötigen.

So steht zu befürchten, dass sich an Brutvögeln langfristig nur häufigere Arten, wie Stockente und Blässhuhn, halten. Auch Zug- und Rastvögel, denen die Wasserfläche der Ruhr im FFH-Gebiet als Ruhezone dient, werden durch den Motorbootsverkehr gestört und zum Auffliegen gezwungen. Seit Jahren werden im FFH-Gebiet Geschwindigkeitsüberschreitungen durch private Motorboote und das Eindringen von Booten ins Schutzgebiet, Lagern am Ufer und auf den Inseln beklagt, insbes. an den Wochenenden.

Eine Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei (WSP) ist nicht mehr möglich, seit das Boot der WSP im Essener Hafen liegt und mehr als 8 Std. benötigen würde, bis es vor Ort wäre. Das Boot des Staatlichen Umweltamtes Duisburg, die "Bussard", ist nur wochentags bis 16 Uhr zwischen Mülheim und Essen im Einsatz.

Die Fortsetzung der weitgehend unkontrollierten Motorschifffahrt in diesem Bereich ist unvereinbar mit dem Verschlechterungsverbot gem. Art. 6 (2) der FFH-Richtlinie. Aus der amtlichen Karte und der Gebietsbeschreibung geht klar hervor, dass die Wasserfläche der Ruhr Bestandteil des Natura-2000-Gebiets ist. Eine Nachbesserung erscheint daher dringend erforderlich.

Die Ausweisung der Ruhr als Landeswasserstraße bis Essen - Rellinghausen (km 41,6) ist ein Relikt aus der Zeit der Steinkohlen-Förderung. Zeche Heinrich in Essen-Überruhr wurde in den 60er Jahren stillgelegt. Die Ruhr ist heute für den Güterverkehr bedeutungslos geworden. Aufgrund der Sicherungspflicht für den Schiffsverkehr sind jedoch laufend Uferbefestigungen und Unterhaltsbaggerungen notwendig, die dem Entwicklungsziel einer ökologischen Gewässerunterhaltung gem. Art. 4 (1) der Wasserrahmenrichtlinie entgegenstehen. Nicht zuletzt könnten durch die Einstellung des Motorbootverkehrs im FFH-Gebiet die nicht unerheblichen Kosten für die Unterhaltung der Ruhr als Landeswasserstraße auf den letzten vier Flusskilometern zwischen Kampmannbrücke und Rellinghausen eingespart werden.

 

Gemeinsame Position NABU Ruhr und EAU (Essener Aktion gegen Umweltzerstörung)

Öffnungszeiten Geschäftsstelle Waldlehne 111 in Essen

Di und Do 10 - 14 Uhr

Öffnungszeiten Büro Mülheim

Mi 10 - 14 Uhr

Korken und Handys können während der Öffnungszeiten von Haus Ruhrnatur abgegeben werden.

Voßgätters Mühle, Foto © Ullrich Wienands, NABU Voßgätters Mühle, Foto © Ullrich Wienands, NABU
Foto © NABU, U.van Hoorn Zum NABU Vogeltrainer
Erdköten, Foto @ C. Ruhrmann Mitglied im NABU werden
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