Foto © Thorsten Jaworek, NABU Ruhr
Foto © Thorsten Jaworek, NABU Ruhr

Moderne Gefahren für Fledermäuse

Lichtverschmutzung
Energetische Sanierungen, Umbau- und Abrissmaßnahmen

Geocaching

 

Fledermäuse bekommen nur ein bis zwei Jungtiere im Jahr. Das gleichen sie mit einem sehr langen Leben aus. Verschlechtern sich die Lebensbedingungen so sehr, dass die Fledermäuse keine Jungtiere mehr großziehen können, fällt es erst Jahre später auf. Denn erst wenn die alten Fledermäuse nach Jahren gestorben sind und keine jungen Fledermausgenerationen nachgewachsen sind, wird ein Rückgang der Population bemerkbar.

 

Lichtverschmutzung

Das Thema Lichtverschmutzung wird unter „Was kann ich für Fledermäuse tun?“ behandelt.

 

Energetische Sanierungen, Umbau- und Abrissmaßnahmen

Da die nachtaktiven Fledermäuse häufig unentdeckt bleiben, geraten sie zunehmend in Wohnungsnot. Die aktuellen energetischen Sanierungen und Neubauten sehen keine Unterschlupfmöglichkeiten vor, da häufig nicht an die tierischen Untermieter gedacht wird. Das muss nicht so sein! Klima- und Artenschutz lassen sich vereinbaren! Alte Quartiere können erhalten oder neue geschaffen werden: Niststeine für Mauersegler und Fledermauseinbausteine können direkt auf oder in die Dämmung integriert werden, ohne dass es zu den gefürchteten Wärmebrücken kommt. Sollten Sie Arbeiten an Gebäuden planen, ziehen Sie bitte einen Fachmann hinzu.

Ihr besonderer Einsatz als Besitzer eines Fledermausquartieres kann mit einer Plakette als “Fledermausfreundliches Haus” ausgezeichnet werden.

 

Sind Fledermäuse im Gebäude?
Fledermäuse nutzen dasselbe Quartier nicht das ganze Jahr über. Wenn ein Quartier allerdings einmal bezogen wurde, wird es traditionell jedes Jahr genutzt. Aus diesem Grund sollte ein Jahr lang vor der Maßnahme das Gebäude nach Fledermäusen abgesucht werden. Nur so lässt sich der gesamte Jahreszyklus berücksichtigen.
Ein Fachmann kann anhand der Kotspuren die Fledermausarten eingrenzen. Allerdings sind Kotspuren nicht immer sichbar auf dem Dachboden oder an der Hauswand, da sie nach einem Regenguss schnell zerfallen. Und je nach Art, Anzahl und Aktivität fällt oft genug auch gar kein Kot an. Aus diesem Grund ist die Ausflugskontrolle mit einem Fledermausdetektor unverzichtbar. Dabei muss jede Hausseite gleichzeitig betrachtet werden, da Fledermäuse mehr als eine Ausflugöffnung nutzen können. Es empfiehlt sich so lange zu warten, bis auch die späten Arten ausgeflogen sind, da sich auch unterschiedliche Arten ein Quartier teilen können.

 

Erhalt von Fledermausquartieren
Da Fledermäuse sehr ortstreu sind, steht der Erhalt von bekannten Quartieren an erster Stelle. Dabei gilt es das Quartier möglichst unverändert zu lassen. Selbst wenn nur der Zugang zum Quartier geändert wird, kann es das Mikroklima im Quartier derart verändern, dass es nicht mehr für Fledermäuse geeignet ist.

 

Schaffen von Fledermausquartieren
Mit einfachen Mitteln lassen sich bereits Quartiere für Fledermäuse schaffen. Oft sind nur kleine Spalten und ein rauher Putz nötig oder man verwendet Einbausteine.

Im folgenden sind positive Beispiele dargestellt.

Foto © Maren Thomas, NABU Ruhr Foto © Maren Thomas, NABU Ruhr
Foto © Thorsten Jaworek, NABU Ruhr Foto © Thorsten Jaworek, NABU Ruhr

Unerwünschte Untermieter aussperren
Damit Tauben keinen Zugang zu einem Dachboden bekommen, Fledermäuse aber trotzdem ein Zuhause finden, sollte der Eingang so gestaltet sein, dass die Fledermäuse ansitzen und hochkrabbeln müssen, um ins Quartier zu gelangen. Um auch offene Fenster fledermauszugänglich, aber taubensicher zu machen können Holzbalken versetzt zueinander innen angebracht werden.
Wespen und Hornissen können ein Fledermausquartier ebenfalls nutzen. Allerdings bauen diese Insekten jedes Jahr ein neues Nest und nutzen alte Nester nie mehr wieder. Diese Untermieter toleriert man am besten ein Jahr lang und lässt zumindest einen Teil des alten Nestes im Quartier, damit sie nicht wieder einziehen.

 

Vermeidung von Wärmebrücken
Am leichtesten lassen sich Wärmebrücken vermeiden, in dem Fledermausquartiere außen auf die Dämmung angebracht werden. Idealerweise werden Quartiere schon bei der Planung berücksichtigt, da dann spezielle Dübel angebracht werden können, bevor gedämmt wird. Diese Dübel verhindern ein Einziehen von Feuchtigkeit in die Dämmung. Optisch unauffälliger ist es natürlich, die Fledermausquartiere in die Wärmedämmung einzulassen. Um Wärmebrücken zu verhindern, wird hinter dem Quartier ein Qualitativ höherwertiger Dämmstoff angebracht, der eine geringere Wärmeleitfähigkeit aufweist, als die übrige Dämmung.
Noch einfacher ist es, Fledermausquartiere nicht an beheizten Räumen anzubringen. Besonders eignen sich Kaltdachbereiche und ungeheizte Treppenhäuser.

 

Rücksichtnahme bei Baumaßnahmen
Um Störungen der Fledermäuse während der Baumaßnahme zu vermeiden, sollte der Fachmann Bauzeiten festlegen. Diese müssen im Einzelfall festgelegt werden, da keine allgemein gültige Bauzeit festgelegt werden kann. Wenn Fledermäuse im Gebäude überwintern, ist die Zeit von Oktober bis März absolut tabu. Genauso wie die Wochenstubenzeit von Mai bis August, wenn die Fledermausweibchen ihre Jungen im Quartier großziehen.
Aber selbst bei Ganzjahresquartieren lassen sich Kompromisse finden, wie etwa eine abschnittsweise Bautätigkeit.

 

Unterschied von energetischen Sanierungen, Umbau- und Abrissmaßnahmen
Gemäß §65 BauO NRW muss bei Umbau- und Abrissmaßnahmen die Untere Landschaftsbehörde beteiligt werden, damit die Belange des Artenschutzes geprüft werden können. Leider ist das bei energetischen Sanierungen nicht der Fall, obwohl auch hier das Artenschutzrecht gilt.

 

Wichtiger Hinweis zu rechtlichen Grundlagen!
Nach §44 Bundesnaturschutzgesetz sind alle Fledermausarten unter besonderem Schutz. Die Lebens- und Ruhestätten dürfen nicht ihre Funktion verlieren. Auch während der Abwesenheit der Tiere dürfen die Quartiere nicht zerstört oder verschlossen werden. Alle Baumaßnahmen an Fledermausquartieren erfordern somit eine Behördliche Ausnahmegenehmigung. Die ULB kann eine naturschutzrechtliche Befreiung nach §67 (§62 a.F.) Abs. 2 BNatSchG von dem Verbot nach §44 BNatschG (§42 a.F.) erteilen. Nur mit dieser Genehmigung darf das Fledermausquartier, indem sich aktuell keine Tiere befinden, verändert werden. Die Genehmigung ist in der Regel mit der Schaffung von Ersatzmaßnahmen oder der Wiederherstellung des Quartiers verbunden. Ein Fledermausfund ohne Befreiung während der Bautätigkeit kann zu einem Baustopp oder kostenaufwendigen Verzögerungen führen. Deshalb raten wir dazu, im Voraus eine Untersuchung durchzuführen und bei bekannten Fledermausvorkommen dieses rechtzeitig in der Planung des Bauprojektes zu berücksichtigen. Es gibt viele Möglichkeiten mit Hilfe der Untersuchung, gute Kompromisse für den Bau und die Fledermäuse zu finden.
Bitte lassen Sie sich davon nicht abschrecken, Fledermäusen Quartiere anzubieten. Sie benötigen unsere Hilfe. Im Gegenzug bieten sie uns nicht nur schöne Beobachtungen, sondern fressen auch schädliche Insekten wie Mücken, Borkenkäfer, Getreidemotten,...

 

Sollten trotz aller Bemühungen Fledermäuse während der Bautätigkeit verletzt werden, bitten wir Sie, die Fledermäuse zu den nächsten Ansprechpartnern zu bringen oder abholen zu lassen.

 

Weitere Informationen
MAURER-WOHLATZ, S., S. SALINGER, J. LÜBBERT, E. MÜHLBACH & H. W. LOUIS (2011), Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Infobroschüre des BUND Region Hannover

PETERSEN, H. & B. KREBS (2012), Energetische Sanierung – Fortschritt für Klimaschutz und Artenschutz, Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Geocaching

Geocaching lockt immer mehr Menschen raus in die Natur. Dadurch wird das Interesse an der Natur geweckt und das ist wichtig, denn es gilt: “Nur was man kennt, kann man schützen”. Leider werden beim Geocaching oft die angelegten Wege verlassen und es kann zu massiven Störungen von Wildtieren kommen. Dessen sollte sich jeder bewusst sein und Rücksicht darauf nehmen.

Fledermäuse sind vor allem in der Winterphase störungsempfindlich. Da sie im Winter keine Nahrung finden, müssen sie Energie sparen und fahren ihre Körperfunktionen sehr weit herunter. So wird unter anderem die Atmung auf einmal pro Stunde und die Körpertemperatur von 40°C auf bis zu 4°C reduziert. Werden Fledermäuse im Winter gestört, dauert es bis zu einer halben Stunde, bis sie ihre Körperfunktionen wieder hochgefahren haben. Dabei wird sehr viel Winterspeck verbraucht. Bei wiederholten Störungen werden die Tiere immer schwächer, bis die nicht mehr genug Kraft haben, um im Frühjahr auf Nahrungssuche zu gehen. Die Fledermäuse fühlen sich nicht nur durch Geräusche und Licht gestört, sondern allein die menschliche Körperwärmestrahlung reicht aus, um Fledermäuse aus ihrem Winterschlaf aufzuwecken. Deshalb bitten wir alle Geocacher von Oktober bis März alle Caches in Höhlen, Bunkern, Kellern oder an anderen Stellen, an denen Fledermäuse überwintern, zu meiden. Auch die Cachebetreiber bitten wir, sich für die Fledermäuse einzusetzen und diese kritischen Caches in der Winterzeit mit dem Hinweis auf die Winterschläfer vorübergehend zu sperren.

Wenn überwinternde Fledermäuse gefunden werden, sollte der Cache nicht einfach entfernt werden, da die Cachesucher bei der Suche dann eine noch stärkere Störung verursachen. Am besten wird dem Cachbetreiber Bescheid gesagt, damit er den Cache sperren kann.

Falls Unsicherheit über das Vorhandensein von Fledermäusen besteht, kann auch die örtliche Fledermausschutzgruppe eine Einschätzung abgeben. Über Hinweise von Geocachern über das Vorkommen von Fledermäusen würden sich die örtliche Fledermausschutzgruppe und der Cachebetreiber sehr freuen.

Öffnungszeiten Geschäftsstelle Waldlehne 111 in Essen

Di und Do 10 - 14 Uhr

Öffnungszeiten Büro Mülheim

Mi 10 - 14 Uhr

Korken und Handys können während der Öffnungszeiten von Haus Ruhrnatur abgegeben werden.

Voßgätters Mühle, Foto © Ullrich Wienands, NABU Voßgätters Mühle, Foto © Ullrich Wienands, NABU
Foto © NABU, U.van Hoorn Zum NABU Vogeltrainer
Erdköten, Foto @ C. Ruhrmann Mitglied im NABU werden
Newsletter, Foto @ U.Eitner, NABU Ruhr NABU Ruhr Newsletter
Druckversion | Sitemap
© Naturschutzbund Ruhr e. V., Waldlehne 111, 45149 Essen. Tel. 0201 7 10 06 99 - info@nabu-ruhr.de Impressum: Impressum - Datenschutz